Urteil Amtsgericht Melsungen
Ein volljähriger Sohn hat den Anspruch auf Unterhalt verwirkt, nachdem er den Vater
massiv beleidigt und jeden Umgang mit seinem Vater verweigert.
Anmerkung: Bei: "Der Beklagte hat die Gelegenheit zur Entschuldigung demonstrativ abgelehnt"
wurden "Kläger" und "Beklagter" verwechselt. Der Sohn war während der mündlichen Verhandlung
aufgefordert worden, sich zu entschuldigen und hatte dies abgelehnt.