Urteil Amtsgericht Melsungen

Ein volljähriger Sohn hat den Anspruch auf Unterhalt verwirkt, nachdem er den Vater

massiv beleidigt und jeden Umgang mit seinem Vater verweigert.

 

Anmerkung: Bei: "Der Beklagte hat die Gelegenheit zur Entschuldigung demonstrativ abgelehnt"

wurden "Kläger" und "Beklagter" verwechselt. Der Sohn war während der mündlichen Verhandlung

aufgefordert worden, sich zu entschuldigen und hatte dies abgelehnt.